Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie persönlich vorbei. Alle notwendigen Informationen wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können erhalten Sie hier.
Bei eindeutiger Erkrankung besteht neben dem allgemeinen Kontaktverbot zu anderen insbesondere auch das Verbot die Schule zu betreten.
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Für Corona-typische Symptome sind:
Stellen Sie bei sich Anzeichen (Symptome) einer Erkrankung an Corona fest, dürfen Sie nicht zur Schule kommen und Sie müssen zu Hause bleiben.
Melden Sie sich bitte unverzüglich telefonisch bei Ihrem Arzt. Er entscheidet über das weitere Vorgehen wie über einen Corona-Test.
Weitere Informationen stellt Ihnen das Landesgesundheitsamt auf nachfolgenden Merkblättern zu Verfügung:
Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, dürfen nicht zur Schule kommen und müssen zu Hause bleiben, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
Melden Sie sich in jedem Falle von Krankheit oder Kontakt zu Erkrankten bitte unverzüglich telefonisch im Sekretariat unter 07131 56-2456 damit Infektionsketten unterbrochen werden können.
Danke für Ihre Unterstützung dabei, bleiben Sie gesund und herzliche Grüße