Nach den Sommerferien soll der Unterricht wieder in vollem Umfange an der Schule stattfinden.
Informieren Sie sich, welche Verhaltensweisen im Zuge der Corona-Pandemie von Ihnen erwartet werden.
Die Teilnahme am Unterricht unterliegt der Schulpflicht, dies gilt auch bei Ansetzung von Fernunterricht (geregelt durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg).
Hygienemaßnahmen, die von allen an der Schule zu beachten sind, finden Sie hier.
Sollten Sie den Verdacht auf Anzeichen einer Corona Erkrankung haben, steht hier Information für Sie bereit.
Erklärungspflicht eines jeden Schülers/Erziehungsberechtigten
Jeder Schüler/Erziehungsberechtigten muss bis auf Weiteres vor dem Ende jeder Ferien das Formular „Aufenthalt in Risikogebieten“ zu Corona bearbeiten.
Wir bitten alle unsere Schülerinnen und Schüler die unten angefügte schriftliche Erklärung über den Aufenthalt in Risikogebieten zu Schulbeginn abzugeben. Bitte bringen Sie das ausgefüllt Formular am ersten Schultag in die Schule mit und geben Sie es bei Ihrem Klassenlehrer ab.